1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge, Dienstleistungen) zwischen der MediaSelect Media-Agentur GmbH ("Agentur") und ihrem Vertragspartner ("Kunden"), soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegengesetzte oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausgeschlossen. Die Bedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
2.2. Maßgeblich für die Durchführung des jeweiligen Auftrages ist die schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Aus dieser gehen die vertraglich bestimmbaren Pflichten der Parteien hervor. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich in den Vertrag einbezogen werden.
2.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten alle Aufträge des Auftraggebers als Festaufträge. Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren. Laufzeiten richten sich jeweils nach der schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung. Sofern sich eine Verzögerung der Auftragsdurchführung aus dem Handeln des Kunden ergibt, insbesondere aufgrund fehlender Zurverfügungstellung von Materialien oder fehlender Freigaben, so verlängert sich der Leistungszeitraum um diese Verzögerungen
2.4. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte (z. B. "Medienpartner") heranzuziehen. Im Falle der Vergabe von Aufträgen an Dritte handelt die Agentur im eigenen Namen. Die Agentur wird Aufträge jedoch nur an Medienpartner oder Dritte erteilen, wenn zuvor eine schriftliche Freigabe durch den Kunden erfolgt ist.
2.5. Die Agentur hat das Recht auch mit mittelbaren und unmittelbaren Wettbewerbern des Kunden Verträge zu schließen und Geschäftsbeziehungen einzugehen.
3. Preise und Zahlung
3.1. Die Preise sind Europreise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sind Rechnungen von der Agentur sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3. Schecks und - soweit Wechselzahlung vereinbart ist - Wechsel werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen, Zinsen und sonstige Kosten sind der Agentur unverzüglich zu vergüten. Erfüllung tritt erst dann ein, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann, d.h. bei Wechseln und Schecks sowie bei Bankeinzug erst bei Einlösung oder endgültiger Gutschrift.
3.4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechts-kräftig festgestellten Forderungen ist, ist ausgeschlossen.
4. Laufzeit, Kündigung und Stornierung
4.1. Die Laufzeit des Vertrages zwischen Agentur und Kunden sowie etwaige ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen. (Ziffer 2.2.)
4.2. Enthält ein unbefristeter Vertrag keine Vereinbarung zu den ordentlichen Kündigungsfristen, kann dieser von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Erklärung bei der jeweils anderen Vertragspartei maßgeblich.
4.4. Bei der Beauftragung Dritter (Medienpartner) gelten für Buchungsänderungen, Stornierungen oder Reklamationen die Bestimmungen des jeweiligen Dritten (z.B. Medienpartner, Medien oder Produzenten). Die Kosten für nicht stornierbare Buchungen trägt der Kunde.
5. Sonstige Rechte und Pflichten
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Produktinformationen, Vorlagen, sonstigen Unterlagen, Materialien und Informationen (zusammenfassend im Folgenden "Material" genannt) rechtzeitig sowie vollständig und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, alle in seiner Sphäre liegenden erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um der Agentur die Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu ermöglichen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nach, wird die Agentur so lange von ihrer Leistungspflicht befreit, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt.
5.2. Sofern und soweit der Kunde der Agentur Material zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten überlässt, sichert er zu, dass er zur Übergabe und Nutzung des Materials berechtigt ist. Der Kunde verwendet und überlässt der Agentur kein Material, das Dritte in ihren Rechten (insbesondere Namens, Schutz- und Urheberrechte) verletzt, ungesetzlich ist (insbesondere kein Verstoß gegen Straf- oder Wettbewerbsrecht) oder gegen die guten Sitten verstößt. Er sichert zu, dass ihm die Rechte an dem überlassenen Material einschließlich der Inhalte zustehen. Diese Zusicherungen gelten insbesondere auch im Hinblick auf die rechtlichen Bestimmungen der Länder, in denen das Material, dessen Inhalte und Werbemaßnahmen bestimmungsgemäß verwendet und/oder veröffentlicht werden. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen, die Dritte in diesem Zusammenhang, gleich aus welchem Rechtsgrund, erheben, vollumfänglich frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung der Agentur.
5.3. Sofern bei der Durchführung des Auftrages eine Weitergabe des überlassenen Materials an Medienpartner oder Dritte erfolgt trifft die Agentur keine Pflicht zur Prüfung dieses. Diese liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Eine Haftung der Agentur oder sonstige Ansprüche des Kunden gegen die Agentur sind ausdrücklich ausgeschlossen Ebenso verpflichtet sich der Kunde die Agentur von etwaigen Regress- oder Schadensersatzansprüchen der Medienpartner oder Dritten freizustellen die aufgrund der Weitergabe der vom Kunden übergebenen Materialien entstehen.
5.4. Der Kunde räumt der Agentur sowie Medienpartnern der Agentur an dem zur Verfügung gestellten Material die weltweiten, auf die Laufzeit des Vertrages befristeten einfachen Nutzungsrechte ein, sofern und soweit dies für die Erfüllung der Pflichten der Agentur erforderlich ist. Der Kunde garantiert, über diese Rechte verfügungsberechtigt zu sein.
5.5. Die Agentur hat das Recht, Material wegen seiner Herkunft, seines Inhalts, seiner Form oder seiner technischen Qualität sowie aus den in Ziffer 3.3. genannten oder ähnlichen Gründen abzulehnen und zu löschen (Ablehnungsbefugnis). Die Agentur ist nicht verpflichtet, Material und dessen Inhalt vorab auf deren rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Die Agentur ist insbesondere berechtigt, Werbemaßnahmen auszusetzen, zu löschen oder löschen zu lassen, wenn sie wegen eines behaupteten Verstoßes gegen Rechte Dritter oder eines behaupteten rechtwidrigen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird. Die Vergütungspflicht des Kunden in den vorgenannten Fällen entfällt nicht. Etwaige Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben hiervon unberührt.
5.6. Im Falle des Vorliegens einer Ablehnungsbefugnis (vgl. Ziffer 3.7.) ist die Agentur daneben zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrages gegenüber dem Kunden berechtigt.
5.7. Der Kunde hat der Agentur innerhalb angemessener Frist, in der Regel nicht mehr als zehn Werktagen, mitzuteilen, ob er einen von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen annimmt, diesen mit oder ohne Änderungen anzunehmen bereit ist oder ihn ablehnt. Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf ohne Änderung an, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.
5.8. Nutzungsrechtliche Gebühren, Entgelte, Abgeltungen oder Ähnliches (z.B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben etc.) hat der Kunde zu tragen.
5.9. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er - unbeschadet aller anderen Rechte der Agentur - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit die Agentur nicht einen höheren Schaden nachweist.
5.10. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung der Agentur sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Die Agentur ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur unverzüglich von Pfändungen oder sonstigen Rechten Dritter zu unterrichten.
5.11. Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Werbemittler (z. B. Werbeagentur) handelt, der die Agentur mit Werbemaßnahmen auf Veranlassung eines Kunden beauftragt, tritt dieser seine Forderungen in Höhe der Ansprüche von der Agentur zur Sicherung derselben ab. Die Agentur nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist in diesem Fall zur Einziehung der abgetretenen Forderungen für die Agentur berechtigt, wenn und soweit er die ordnungsgemäße Weiterleitung der eingezogenen Beträge an die Agentur sicherstellt. Kann der Kunde hierfür keine Gewähr bieten, so hat er die Agentur hiervon unverzüglich zu unterrichten, damit diese selbst aus abgetretenem Recht vorgehen kann. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung sämtlicher - auch künftiger - Forderungen von der Agentur gegen den Kunden. Sie erlischt erst mit kompletter Ausgleichung aller Forderungen von der Agentur.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Ansprüche für Schäden, die der Kunde auch aus einer späteren Lieferung erleidet, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Zusicherung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorgesehene Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur unverzüglich nach dem Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen. Der Kunde muss erkannte Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab deren Entdeckung schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
6.3. Bei Mängeln leistet die Agentur zunächst nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
6.4. Die Gewährleistung des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten nachdem der Kunde die Leistung von der Agentur erhalten hat. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes sowie bei Personalschäden. Eine von der Agentur vorgenommene Nachbesserung oder Neuherstellung lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.
6.5. Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs, nicht jedoch bevor der Kunde Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründeten Tatsachen hat. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Agentur wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn.
6.6. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
6.7. Die Haftung der Agentur - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist insgesamt auf den Auftragswert beschränkt.
6.8. Schadensersatzansprüche muss der Kunde innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Kunden mit Klage geltend machen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet.
6.9. Die Agentur haftet nicht für die Beschädigung von Werbemitteln oder Werbeträgern durch Dritte (Medienpartner).
7. Schlussbestimmungen
7.1. Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen von der Agentur bzw. seitens seines Personals sind in jedem Fall nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt worden sind.
7.2. Die Agentur kann die AGB für die Nutzung des vertragsgegenständlichen Angebotes jederzeit ändern. Der Kunde erklärt, mit der Anwendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn die Agentur den Kunden darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattgefunden hat und der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Abänderung widerspricht.
7.3. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
7.4. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
7.5. Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitzt der Agentur, derzeit Baden-Baden. Dies gilt auch dann, falls der Kunden bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.